Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Handel, Produktion, Lager und Umschlag von nicht erlaubnispflichtigen Waren aller Art, insbesondere die Verwertung und Entsorgung von organischen Schadpartien, Nebenlinien, bzw. Reinigungsresten aus der Lebensmittel-, Futtermittel- und Agrarindustrie, sowie Consulting/Unternehmensberatung vornehmlich in Logistik; Entsorgung und Abfallrecht