Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Stärkung der Rechte von Nutztieren (Rinder, Kühe, Schweine, Geflügel, Hasen, Kaninchen) gegenüber quälerischer und nicht artgerechter Tierhaltung in Europa