Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründung und Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne von § 95 SGB V, sowohl im Bereich Humanmedizin und Zahnmedizin, zur Erbringung aller hiernach zulässigen (zahn)ärztlichen und nicht- (zahn)ärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere zur Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen ambulanten Versorgung sowie zur Ausübung sonstiger zahn)ärztlicher Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts, vertrags(zahn)ärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der
freien Arztwahl, sowie Bildung von Kooperationen mit und Erbringung von Leistungen für ambulante und stationäre Leistungserbringer der Krankenhausbehandlung, der Vorsorge und Rehabilitation sowie Kooperation mit nicht (zahn)ärztlichen Leistungserbringern und sonstigen
Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung. Weitere Versorgungsformen stehen der Gesellschaft offen, soweit sie rechtlich zulässig sind