| Gegenstand | im In- und Ausland allgemeine betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen, insbesondere zur finanzwirtschaftlichen, operativen, organisatorischen und strategischen Stärkung von Unternehmen, Investmentfondsmanagern und anderen Organisationen zu erbringen, Finanz- und Handelsgeschäfte zwischen Unternehmern im Rahmen des § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO zu vermitteln; ausgenommen sind nach dem KWG, ZAG oder KAGB erlaubnispflichtige Tätigkeiten und Handlungen |