| Gegenstand | Die Funktion als Holdinggesellschaft, d. h. das (erlaubnisfreie) Eingehen, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar
oder mittelbar zu dienen geeignet sind. |