| Gegenstand | Die Förderung der Volks- und Berufsbildung, der Erziehung, der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens und des mildtätigen Handelns im Sinne von § 53 AO. Zweck der
Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen
Rechts, insbesondere für die Stiftung Berufliche Bildung und deren gemeinnützigen Tochtergesellschaften |