Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Volks- und Berufsbildung, der Erziehung, der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens und des mildtätigen Handelns im Sinne von § 53 AO. Zweck der
Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen
Rechts, insbesondere für die Stiftung Berufliche Bildung und deren gemeinnützigen Tochtergesellschaften