Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verbuchung von laufenden Geschäftsvorfällen der Finanzbuchführung und Lohnbuchführung im Rahmen des § 6 Ziff. 4 StBerG und Durchführung der damit zusammenhängenden Datenverarbeitung sowie die Durchführung von Unternehmensberatungen. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes beteiligen, auch als alleinige Komplementärin