Die Gesellschaft hat einen oder
mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Jeder alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung eigenen Immobilienbesitzes. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich sind