Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Erforschung und Entwicklung und Vermarktung digitaler Technologien, Geschäftsprozesse, künstlicher Intelligenzen und sonstiger Dienstleistungen zur Unterstützung von Steuerberatern und deren Mandanten im Umfeld der Buchhaltung; einschließlich der digitalen Infrastrukturen (zum Beispiel Computer-Hardware, Netzwerke, Cloud-Strukturen) und Anwendungen (zum Beispiel Apps, Webanwendungen, Schnittstellen) sowie auf den digitalen Technologien basierenden Verwertungspotentialen (z.B. mögliche digitale Geschäftsmodelle und digitale Wertschöpfungsnetzwerke); Erwerb, Halt und Veräußern von Beteiligungen, die dem Unternehmensgegenstand dienen sowie das Eingehen entsprechender Kooperationen