| Gegenstand | Planung, Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ("PVA"); Komplementärin von Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft kann uneingeschränkt alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Dies umfasst insbesondere folgende Geschäfte und Maßnahmen:
a) Flächenakquise und Flächensicherung, technische Konzeption, Planung, Einholung sämtlicher erforderlicher, öffentlich-rechtlicher als auch sonstiger Genehmigungen, Konzessionen, Zustimmungen und Erlaubnisse, wie etwa Nutzungs-, Netzanschluss-, Direktvermachtungsverträge, etc., die für den Betrieb und die Unterhaltung bzw. Wartung von Photovoltaikanlagen ihres Zubehörs und ihrer Nebenanlagen maßgeblich sind,
b) Entwicklung, Erwerb, Errichtung, Betreiben, Verwertung, Verwaltung von Stromproduktionsanlagen, insbesondere aber nicht ausschließlich von Anlagen zur Produktion von Strom aus Sonnenenergie,
c) Erzeugung und Verkauf bzw. Vermarktung von Energie aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen |