Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Bildung und der Erziehung. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch ambulante Jugendmaßnahmen und der damit verbundenen Nebenleistungen, die bestehende oder auch neu zu gründende stationäre/teilstationäre Jugendhilfenangebote ergänzen und/oder entlassen sollen.