| Gegenstand | ist die Planung von Garten, Freiraum und Landschaft. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, insbesondere auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist zur Eingehung und Durchführung von Nebengeschäften berechtigt und darf sämtliche Handlungen vornehmen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf den Gegenstand der Gesellschaft beziehen oder geeignet sind, die Unternehmen der Gesellschaft zu fördern. |