Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Errichtung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller zulässigen Leistungen auf dem Gebiet der vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen ambulanten Versorgung sowie aller hiermit in Zusammenhang stehenden zulässigen Tätigkeiten, einschließlich der Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens sowie der Teilnahme und Durchführung von Selektivverträgen und Modellvorhaben.