Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung als geschäftsführende Gesellschafterin an Unternehmen der Konsumgüterbranche, soweit diese Tätigkeit nicht erlaubnispflichtig ist