Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken, deren Entwicklung, Bebauung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung, ferner die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben für eigene Rechnung sowie die Baubetreuung von eigenen Bauvorhaben