| Gegenstand | 1. Zweck der Gesellschaft ist
1.1 die Förderung von Wissenschaft und Forschung
1.2 die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
1.3 die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
1.4 die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
1.5 die Förderung des Wohlfahrtswesens
1.6 die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge sowie Behinderte
1.7 die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
1.8 die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
1.9 die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
1.10 die Verfolgung mildtätiger Zwecke
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
zu 1.1: die Zusammenarbeit mit Fachhochschulen zum Zwecke der Weiterbildung und Veröffentlichung von Fachbeiträgen sozialer Arbeit; medizinischer Behandlung sowie Organisationsentwicklung.
zu 1.2: die Einrichtung und den Betrieb von Tageskliniken, psychiatrischen Institutsambulanzen, medizinischen Versorgungszentren und Leistungen zuständiger Rehabilitationsträger zur ambulanten medizinischen Behandlung.
zu 1.3: die Einrichtung und den Betrieb beschützender Wohnformen und ambulanter Unterstützungsleistungen nach den jeweils gültigen Sozialgesetzbüchern.
zu 1.4: Ausbildungen für Berufsanfänger und Weiterbildungen für Berufstätige, sowie schulische Begleitung für Menschen mit psychosozialen Hemmnissen.
zu 1.5
und 1.6: den Betrieb von Einrichtungen und die Unterhaltung von Angeboten der Altenhilfe, der Jugendhilfe, der Familienhilfe, der Kranken- und Suchtkranken- und Behindertenhilfe, der Asylhilfe sowie durch Einrichtung und Betrieb therapeutischer und pädagogischer Einrichtung zur Unterstützung minderjähriger und erwachsener Flüchtlinge und Migranten, sowie Einrichtung und Betrieb von pädagogischen und therapeutischen Wohn- und Hilfeangeboten, Tagesstätten, Arbeitsangeboten und Werkstätten und damit zusammenhängende Einrichtungen für Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder als wirtschaftlich hilfsbedürftig i. S. d. Abgabenordnung gelten.
zu 1.7: die Durchführungen von nationalen und internationalen Austauschprogrammen.
zu 1.8: öffentliches Eintreten für Genderkompetenz und -sensibilität, um die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern in ihrer gesellschaftlichen Rolle und im Berufsalltag zu beachten.
zu 1.9: Aufbau bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen inklusiver Angebote, sowohl in bestehenden Leistungsangeboten als auch in nichtprofessionelle regionale Angebote und Aufbau und Einbindung bürgerschaftlich engagierter psychiatrieerfahrener Bürgerinnen und Bürger.
zu 1.10: die selbstlose Unterstützung von Personen i.S.d. § 53 Nr. 1 und 2. AO.
Die Zwecke der Gesellschaft werden auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die mindestens einen der vorgenannten Zwecke satzungsgemäß verfolgen, verwirklicht. Dies kann insbesondere durch die Erbringung oder Inanspruchnahme von Kooperationsleistungen in Form von Verwaltungsdienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichen und unbeweglichen Vermögens-gegenständen, Personalüberlassungen oder anderen Dienstleistungen, die der gemeinschaftlichen Verwirklichung der in dieser Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecke durch die beteiligten Körperschaften dienen, erfolgen. Die Kooperationspartner werden in einer separaten Aufstellung erfasst.
Zweck des Unternehmens ist darüber hinaus die Mittelweitergabe an steuerbegünstigte Körperschaften, die Mitglied im PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V. sind bzw. diesen selbst, zur Verwirklichung derer steuerbegünstigten Zwecke. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben und Einrichtungen zur Förderung psychisch erkrankter und behinderter Menschen sowie zur Prävention von psychischen Erkrankungen übernehmen oder betreiben.
2. Die Gesellschaft wird mit anderen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie anderen in der Psychiatrie tätigen Organisationen und Einrichtungen zusammenarbeiten. |