Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Elektrogeräten und - material aller Art, die Ausführung von Elektroinstallationen, insbesondre Datenverkabelungen, Reparaturen und Kundendienst