| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Durch Gesellschafterbeschluss kann dies aufgehoben werden. |