Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
alle mit Werbung und Public Relations in Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere Werbeplanung, -beratung, -gestaltung und -mittlung, Markt- und Meinungsforschung, sowie Herstellung und Vertrieb von Werbemitteln