| Gegenstand | Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere Waren der Unterhaltungselektronik des gehobenen Bedarfes, der Büroausrüstung und der Telekommunikation, jedoch mit Ausnahme der erlaubnispflichtigen Waren. Die Gesellschaft darf alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte tätigen. Sie darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich unmittelbar oder mittelbar an anderen Gesellschaften mit dem gleichen oder ähnlichen Zweck zu beteiligen einschließlich der Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an offenen Handelsgesellschaften oder an Kommanditgesellschaften unter Übernahme der Geschäftsführung dieser Gesellschaften. |