| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 19.05.2022 AZ: 91 IN 106/21)
Von Amts wegen eingetragen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster am 22.09.2022 (AZ: 91 IN 77/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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