Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beratungen aller Art, Erbringung von Dienstleistungen aller Art, Vermittlung von Verträgen und Diensten bzw. Dienstleistungen aller Art, sowie Verwaltung eigenen Vermögens soweit die vorstehenden Gegenstände nicht besonderer behördlicher Genehmigung bedürfen