| Gegenstand | Die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz und die Betreuung von Wohnungsbauten. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. Sie hat auch die Befugnis, die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen zu übernehmen. |