| Gegenstand | Erwerb und Vermittlung des An- und Verkaufs von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Vermittlung der Vermietung und Verpachtung solcher Objekte, Erschließung, Bebauung und Weiterveräußerung sowie alle hiermit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte im Geschäftsgebiet der Sparkasse Mittelholstein AG. Es ist auch zugelassen, Immobilienobjekte mit dem Zweck zu erwerben, diese im Bestand zu halten und in das Anlagevermögen zu übernehmen. Ein Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ist zum Zwecke der Aufnahme in den Anlagebestand nur zulässig, wenn die Erwerbsobjekte ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dienen oder dem Geschäftsbetrieb der Sparkasse Mittelholstein AG dienen oder dienten. In einzelnen Fällen können die Geschäfte auch außerhalb des Geschäftsgebietes durchgeführt werden, wenn die Gesellschaft durch Kunden der Sparkasse Mittelholstein AG hierzu gezielt angesprochen wird, insbesondere, wenn gemeinsame Projektgesellschaften gegründet werden sollen. |