| Gegenstand | Handel mit Textilien aller Art. Die Gesellschaft darf alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte tätigen und ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich unmittelbar oder mittelbar an anderen Gesellschaften mit dem gleichen oder ähnlichen Zweck zu beteiligen einschließlich der Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an offenen Handels- oder Kommanditgesellschaften unter Übernahme der Geschäftsführung dieser Gesellschaften. |