Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere von Metallwaren, Baumaschinen, Baumaterialien, Kosmetik- und Pflegeprodukten, Lebensmitteln, Immobiliengeschäfte aller Art; ferner der Betrieb einer Gaststätte.