| Gegenstand | Verwaltung und Vermietung von Grundstücken, Wohnungseigentum und Zinshäusern sowie deren Erwerb und Veräußerung, die Vermittlung von Grundstücken und allen Arten von Immobilien und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf den Geschäftsbetrieb auf verwandte Geschäftszweige jeder Art ausdehnen, soweit sie der Gesellschaft dienen oder sie zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Verwaltung und Geschäftsführung anderer Unternehmen aus gleichen oder verwandten Gebieten zu übernehmen, sich an derartigen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben oder zu gründen sowie Zweigniederlassungen zu errichten. |