Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Planung und Durchführung von Trainings für den genossenschaftlichen Finanzverbund insbesondere für Genossenschaftsbanken und Vermittlung
von Trainern zu diesem Zweck