Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, wie Restaurants, Bars und Gaststätten, Vertrieb gastronomischer Waren, Durchführung von Veranstaltungen, - Vermietung von gastronomischem Equipment, Durchführung von Catering, Vermietung von Versammlungsräumen