| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder, sofern auch Prokuristen bestellt sind, durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann mit einer Mehrheit von 85 % der abgegebenen Stimmen kann sofern mindestens 2 Geschäftsführer bestellt sind, auch je zwei konkret namentlich benannte Geschäftsführer oder einen namentlich benannten Geschäftsführer
und einen namentlich benannten Prokuristen zur ausschließlich gemeinsamen Vertretung der Gesellschaft zulassen. |