| Gegenstand | Der Betrieb einer Glaserei, die Fertigung, der Handel und Einbau von Fenstern, die Glasbetonherstellung, der Großhandel mit Flachglas, Glasbausteinen und Glasereiartikeln sowie alle Geschäfte, die diesem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Die Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland sind zulässig. |