Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Glaserei, die Fertigung, der Handel und Einbau von Fenstern, die Glasbetonherstellung, der Großhandel mit Flachglas, Glasbausteinen und Glasereiartikeln sowie alle Geschäfte, die diesem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Die Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland sind zulässig.