Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens. Die Erstellung und der Betrieb von Software und Internetdiensten, und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verkaufsförderung