| Gegenstand | Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere solchen, die im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig sind,
sowie die Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen, insbesondere die Geschäftsführung. Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf sich an anderen Unternehmen, auch wenn diese einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie
Zweigniederlassungen errichten. |