Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausübung von Taucharbeiten im weitesten Sinne, Ausübung von Beratungstätigkeiten im Straßen- und Wasserbau im weitesten Sinne, Ankauf, Vermietung und Verwaltung von Immobilien sowie Verwaltung von eigenem und fremden Vermögen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG