| Gegenstand | (1) Entwicklung, Vermarktung und Betrieb von Telekommunikationssoftware und von artverwandten Produkten und Applikationen für die Kommunikation. Die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen jedweder Art, insbesondere für Sprach-, Daten- und Bildübertragungen. Der Vertrieb und/oder die Überlassung , in Rahmen von Kauf-, Leasing- oder Mietverträgen von Gegenständen und/oder Software, welche von der Gesellschaft oder deren Kunden im Zusammenhang mit den vorgenannten Leistungen benötigt werden. Tätigkeiten die eine öffentlich-rechtliche Genehmigung benötigen, insbesondere nach dem Telekommunikationsgesetz werden nicht erfasst.
(2) Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. |