Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 27.08.2025 (AZ: 93 IN 45/18) nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.