Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der alleinige Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Entwicklung, Projektierung, Erwerb, Errichtung, Verwaltung und Betrieb von (insbesondere regenerativer) Energie-, Energieerzeugungs- und Umweltschutzanlagen und schwimmenden Wohnanlagen, Handel mit Waren und Dienstleistungen aller Art mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren und Dienstleistungen (insbesondere im Bereich der regenerativen Energietechnik) sowie Übernahme der Geschäftsführung und Komplementärfunktion bei Kommanditgesellschaften, einschließlich der Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft, Überlassung von Kapital zur Nutzung aufgrund verschiedener Rechtsverhältnisse und des Erwerbs, des Haltens und der Verwaltung von Grundbesitz, soweit es einer besonderen Genehmigung nicht bedarf