| Gegenstand | Durchführung von Maßnahmen und Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII (Sozialgesetzbuch Teil 8) in der Gesellschaft oder in Sozialräumen allein oder gemeinsam mit anderen Trägern, sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Betreuung von Familien, Kindern und Jugendlichen, die aufgrund aktueller Lebenssituationen oder Familienkonstellation solche Hilfen zeitweise oder längerfristig benötigen, sowie Stärkung und Förderung der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe b) Durchführung von sozialräumlichen Hilfen und Projekten c) Schulsozialarbeit d) Betreiben von Familienzentren und Beratungsangeboten e) Familienbildungsmaßnahmen f) Durchführung von Ferienfreizeiten für Kinder, Jugendliche und Familien g) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. |