| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch den Vorstand vertreten. Besteht der Vorstand aus mehr als einer Person, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Ist ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt, so ist dieses Vorstandsmitglied auch allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, darf es Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. |