Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und gewerbliche Vermittlung von Immobilien zum Kauf oder zur Vermietung; die Vermietung von Immobilien sowie die Durchführung von Verwaltungstätigkeiten für Hausgemeinschaften, die Verwaltung von Grundstücken und Wohnungen jeglicher Art für fremde Rechnung