Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung und Erhaltung eigenen Vermögens, Handel mit und Vermittlung von Waren und Systemen aller Art, soweit dies nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf sowie Durchführung und Vermittlung von Beratungsdienstleistungen, insbesondere mit dem Ziel der Einführung systematischer Methoden. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten aller Art.