| Eintragungstext | | Text | Ist der Schuldnerin durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 27.09.2018 in Ergänzung und Erweiterung des Beschlusses vom 30.08.2018 (Az: 93 IN 38/18) ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster am 01.12.2018 (AZ: 93 IN 38/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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