Amtsgericht Kiel
Ausdruck Handelsregister B
Abruf vom 11.12.2024
HRB 17158 KI
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c) Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b) Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
VitaMea gGmbH
b)
Sitz/Niederlassung:
Belau
Geschäftsanschrift:
Seestr. 4, 24601 Belau
c)
Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen Ge-
sundheitswesens und des Wohl-
fahrtswesens.
Der Satzungszweck wird verwirk-
licht insbesondere durch die am-
bulante Betreuung von körperlich
und seelisch behinderten Men-
schen mit dem Ziel deren Teilnah-
me am Leben in der Gesellschaft
25.000 EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder meh-
rere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsge-
schäfte mit sich selbst oder als Ver-
treter Dritter abschließen.
b)
Geschäftsführer:
1.
Wessel, Marion, *XX.XX.1968, Belau
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
10.09.2015
a)
28.10.2015
Sepke
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Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c) Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b) Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
zu ermöglichen oder zu erleich-
tern. Die Betreuung dient dabei
als Eingliederungshilfe des Per-
sonenkreises im Sinne des § 53
SGB XII in Verbindung mit § 3
Nr. 3 der Eingliederungshilfever-
ordnung. Ein Schwerpunkt bildet
dabei die Unterstützung von such-
terkrankten Menschen in ihrem
Alltag.
Die Gesellschaft ist selbstlos tä-
tig; sie verfolgt nicht in erster Li-
nie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden. Gesellschafter
dürfen keine Gewinnanteile und
auch keine sonstigen Zuwendun-
gen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten.
Die Gesellschaft darf keine Per-
sonen durch Ausgaben, die dem
Zweck der Gesellschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismä-
ßig hohe Vergütungen begünsti-
gen. Gesellschafter erhalten bei
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HRB 17158 KI
Num-
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der
Ein-
tra-
gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c) Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b) Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
ihrem Ausscheiden oder bei Auf-
lösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwe-
cke nicht mehr als ihre eingezahl-
ten Kapitalanteile und den gemei-
nen Wert ihrer geleisteten Sach-
einlagen zurück.
Bei Bedarf können grundsätzlich
ehrenamtliche Tätigkeiten für die
Erfüllung der Satzungszwecke
der Gesellschaft gern. § 3 Nr. 26
a EStG im Rahmen der steuerlich
zulässigen Aufwandsentschädi-
gungen in angemessener Höhe ab-
gegolten werden. Die Entschei-
dung hierüber trifft die Geschäfts-
führung, auch über die Bedingun-
gen und Höhe der Aufwandsent-
schädigungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, an-
dere gemeinnützige Unternehmen
zu erwerben, sich an solchen zu
beteiligen, deren Vertretung zu
übernehmen oder Zweigniederlas-
sungen zu errichten.
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Ein-
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gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c) Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b) Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
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c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt be-
richtigt eingetragen:
Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen Ge-
sundheitswesens und des Wohl-
fahrtswesens.
Der Satzungszweck wird verwirk-
licht insbesondere durch die am-
bulante Betreuung von körperlich
und seelisch behinderten Men-
schen mit dem Ziel deren Teilnah-
me am Leben in der Gesellschaft
zu ermöglichen oder zu erleich-
tern. Die Betreuung dient dabei
als Eingliederungshilfe des Per-
sonenkreises im Sinne des § 53
SGB XII in Verbindung mit § 3
a)
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c) Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b) Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Nr. 3 der Eingliederungshilfever-
ordnung. Ein Schwerpunkt bildet
dabei die Unterstützung von such-
terkrankten Menschen in ihrem
Alltag.
Die Gesellschaft ist selbstlos tä-
tig; sie verfolgt nicht in erster Li-
nie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden. Gesellschafter
dürfen keine Gewinnanteile und
auch keine sonstigen Zuwendun-
gen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten.
Die Gesellschaft darf keine Per-
sonen durch Ausgaben, die dem
Zweck der Gesellschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismä-
ßig hohe Vergütungen begünsti-
gen. Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auf-
lösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwe-
cke nicht mehr als ihre eingezahl-
ten Kapitalanteile und den gemei-
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b) Sitz, Niederlassung, in-
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schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c) Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b) Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
nen Wert ihrer geleisteten Sach-
einlagen zurück.
Bei Bedarf können grundsätzlich
ehrenamtliche Tätigkeiten für die
Erfüllung der Satzungszwecke
der Gesellschaft gem. § 3 Nr. 26
a EStG im Rahmen der steuerlich
zulässigen Aufwandsentschädi-
gungen in angemessener Höhe ab-
gegolten werden. Die Entschei-
dung hierüber trifft die Geschäfts-
führung, auch über die Bedingun-
gen und Höhe der Aufwandsent-
schädigungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, an-
dere gemeinnützige Unternehmen
zu erwerben, sich an solchen zu
beteiligen, deren Vertretung zu
übernehmen oder Zweigniederlas-
sungen zu errichten.
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