| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin.
Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten und / oder bestehende Unternehmen zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und die Geschäftsführung für solche Unternehmen auszuüben sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |