Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Beratung von Firmen jeglicher Art, ausgenommen Rechts- und Steuerberatung, der An- und Verkauf von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und Immobilien sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, welche einer behördlichen Erlaubnis (z.B. 34c GewO) bedürfen.