Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 27.10.2014 mit der Stadtwerke Kiel Aktiengesellschaft (Amtsgericht Kiel, HRB 395 KI), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 28.10.2014 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Errichtung und Betrieb von selbst errichteten, erworbenen oder gepachteten Anlagen zur Speicherung von Gas im Sinne des § 3 Nr. 31 EnWG sowie Vermarktung von Kapazitäten zur Speicherung von Gas und Erbringung von Speicherdienstleistungen