| Gegenstand | Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtwesens und des mildtätigen Handelns im Sinne des § 53 AO. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist es, Mittel für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere stuerbegünstigte Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beschaffen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes und die Erbringung von Hausnotrufdienstleistungen im Kreis Segeberg und der Hansestadt Lübeck. Der Satzungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft - soweit sie die Zwecke nicht selbst verwirklicht - Mittel anderen stuerbegünstigeten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Auflage zuwendet, dass diese die Mittel ausschließlich und unmittelbar für einen Zweck einzusetzen haben, der einem der vorgenannten Zwecke der Gesellschaft entspricht. |