Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Betrieb eines Heizungs- und Sanitärunternehmens einschl. Errichtung von Solaranlagen sowie sonstige kaufmännische Tätigkeiten; Beteiligung an anderen Unternehmen