| Gegenstand | Die Entwicklung, Konstruktion und Herstellung sowie der Vertrieb von Hard- und Software. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie ist auch berechtigt, die persönliche Haftung als Verwaltungsgesellschaft in Kommanditgesellschaften zu übernehmen, die den gleichen oder ähnlichen Gesellschaftzweck haben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland begründen |