Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Gegenstand
die Vermittlung/der Nachweis von Verträgen über Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte, die Entwicklung und Errichtung von Wohn- und Gewerbegebäuden sowie die Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung, insbesondere die Betätigung als Bauträger/Baubetreuer.